Mitglieder erhalten Mitte November 2026 ihre Gewerkschaftsbeiträge für drei Monate zurück.
Du erhältst bald einen finanziellen Bonus von deiner Gewerkschaft.
Fødevareforbundet NNF hat beschlossen, dass Mitglieder, die am 1. Oktober 2026 seit mindestens einem Jahr Mitglied waren, Mitte November 2026 ihre Gewerkschaftsbeiträge für drei Monate zurückerhalten.
Die Rückzahlung ist unter anderem möglich, weil Fødevareforbundet NNF Aktien der Arbejdernes Landsbank besaß. Als die Bank im Januar 2026 mit Vestjysk Bank und Sydbank fusionierte, erzielte die Gewerkschaft einen finanziellen Ertrag.
Diesen möchte wir mit unseren Mitgliedern teilen.
Dein Bonus richtet sich nach der Höhe deines Beitrags
Wie viel Geld du im November zurückbekommst, hängt davon ab, wie hoch deine Gewerkschaftsbeiträge im Januar, Februar und März 2026 waren.
Wenn du beispielsweise den vollen Gewerkschaftsbeitrag von 422,00 DKK pro Monat gezahlt hast, werden 1.266 DKK auf dein NemKonto überwiesen. Auf das Jahr umgerechnet entspricht das einer Senkung deines Beitrags um etwa 100 DKK pro Monat.
Infobox: So wird das Geld ausgezahlt
Wer bekommt Geld zurück?
Um den Mitgliederbonus zu erhalten, musst du am 1. Oktober 2026 seit mindestens einem Jahr Mitglied bei Fødevareforbundet NNF gewesen sein. Bist du noch nicht so lange Mitglied, hast du dafür bei deinem Beitritt zwei beitragsfreie Monate erhalten.
Wie viel Geld bekommst du?
Du erhältst deine Gewerkschaftsbeiträge für Januar, Februar und März 2026 zurück.
Wenn du beispielsweise in den ersten drei Monaten des Jahres den vollen Gewerkschaftsbeitrag von 422,00 DKK pro Monat gezahlt hast, kannst du dich auf eine Überweisung von 1.266 DKK auf dein "NemKonto" freuen.
Wann bekommst du das Geld?
Deine Gewerkschaftsbeiträge für die drei Monate werden dir in Kalenderwoche 46 auf dein "NemKonto" zurückerstattet. Fødevareforbundet NNF informiert die dänischen Steuerbehörden (SKAT).
Welche Beiträge werden zurückerstattet?
Die Rückzahlung für die drei Monate gilt für deine Beiträge zur Gewerkschaft. Zahlst du außerdem Beiträge zur Arbeitslosenkasse (a-kasse) oder zur Vorruhestandsregelung (efterløn) beziehungsweise Prämien für Alkas Unfallversicherung, erhältst du diese nicht zurück.